Seniorenberatung
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Seniorenberaterin in Wanne-Süd unterstützt Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.
Ansprechpartnerin
Andrea Gregorzewski
Seniorenberaterin
Tel.: 02325 969 1522
Fax.: 02325 969 1520
E-Mail: a.gregorzewski@drk-herne.de
Beratung mit Herz und Verstand
Zusammen mit den anderen städtischen Seniorenberatungsstellen in Herne bilden wir Unterstützung für alle Fragen im Alter. Aufgabe unserer Seniorenberatung ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen die Seniorenberaterin gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Sie gibt Ihnen außerdem Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unsere Seniorenberaterin auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.
Was leistet die Pflegeversicherung?
Wer ist pflegebedürftig?
Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).
Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:
1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
2. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
3. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
4. hauswirtschaftlichen Versorgung
verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.
Wo kann ich mehr erfahren?
Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartnerin vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.
Mit diesem Link erfahren Sie mehr über die Seniorenberatungsstellen in Herne.